Genehmigungen
Wärmetechnische Anlagen
Für die Neuerstellung oder Änderung von wärmetechnischen Anlagen (Heizungen, Öfen, Cheminées etc.), welche nicht baubewilligungspflichtig sind, muss der Ersteller das Gesuch "Genehmigung wärmetechnische Anlagen (WTA)" spätestens 30 Tage vor Ausführungsbeginn der Standortgemeinde einreichen.
Brandschutz ausserhalb Baubewilligungsverfahren
Für Nutzungsänderungen oder interne Umbauten, welche nicht
baubewilligungspflichtig sind, muss der Ersteller das Gesuch "Genehmigung Brandschutz"
spätestens 30 Tage vor Ausführungsbeginn der Standortgemeinde einreichen.
Die Genehmigungen erfolgen durch die NSV.
Adressen Gemeinden
Das Gesuch für die Genehmigung kann direkt per E-Mail bei der Standortgemeinde eingereicht werden.