Kaminfeger/in
Der Kanton Nidwalden hat das Kaminfegermonopol per 1. Januar 2019 aufgehoben.
Somit können Gebäudeeigentümer/innen selbst bestimmen, welche/n Kaminfegerin/Kaminfeger und Feuerungskontrolleur/in sie mit der sicherheitstechnischen Wartung oder Feuerungskontrolle ihrer Feuerungsanlage beauftragen wollen.
Die Unterhaltspflicht liegt vollständig bei der Gebäudeeigentümerin bzw. beim Gebäudeeigentümer. Diese sind verantwortlich für die sicherheitstechnische Wartung durch eine zugelassene Fachperson, lassen Mängel beheben und dokumentieren die geleistete Arbeit.