Kaminfeger ab 1. Januar 2019
Der Kanton Nidwalden hat das Kaminfegermonopol aufgehoben. Damit können die Gebäudeeigentümer ab 1. Januar 2019 selbst bestimmen, welchen Kaminfeger und Feuerungskontrolleur sie mit der sicherheitstechnischen Wartung oder der Feuerungskontrolle ihrer Feuerungsanlage beauftragen.
Die Unterhaltspflicht liegt neu vollständig beim Gebäudeeigentümer. Er sorgt für die sicherheitstechnische Wartung durch eine zugelassene Fachperson, lässt Mängel beheben und dokumentiert die geleistete Arbeit.